Die wichtigsten Antworten

Faustregel - Reden ist gold, Schweigen ist Schrott
Bevor Sie auf Ihr Recht - auf Ihr juristisches Recht - pochen, lohnt es sich immer, das Gespräch zu suchen. Probieren Sie den Konflikt, die Frage, die Irritation im persönlichen Gespräch zu lösen.
Wenn mit Reden nichts zu machen ist
Bekommen Sie erste Antworten rund um Ihr Recht von diesem kleinen, auf Arbeitsrecht spezialisierten Büro in Walenstadt.
Juristischen Recherchendienst DeJuRe
Gmbh www.jure.ch Tel: 081 558 89
89.
Melden Sie sich mit Ihren brennenden Fragen per Mail
Kündigung in der Probezeit
Die Frist steht im Vertrag und liegt meistens bei 7 Tagen. D.h. Kündigung heute auf exakt eine Kalenderwoche später. Das ist ihr letzter, bezahlter Arbeitstag. Die Firma kann sagen, dass sie noch 3 Tage Ferien zugute haben und sie die gleich nehmen sollen, dann wären Sie also 3 Tage früher fertig.
Übliche Kündigung
Die muss eingeschrieben erfolgen und muss an einem normalen Arbeitstag bei Ihnen resp. beim Arbeitgeber eintreffen. Vergessen Sie den Spruch mit dem Poststempel - das ist Käse. Die Kündigung gilt auch, wenn die persönlich miteinander besprochen wird und ein Kündigungsdokument beidseitig unterzeichnet wird - ein Original für Sie, ein Original für den Arbeitgeber. Sie haben das Recht, den Kündigungsgrund zu erfahren und diese schriftliche Begründung (Art. 335 Abs. 2 OR) sollte in der Kündigung stehen. Neben der Unterschrift gehört auch das Datum und der Ort auf das Dokument, damit die Kündigung rechtsgültig wird. Alles andere gilt nicht.
Verlängerung der Probezeit
Das ist nur möglich, wenn Sie in der Probezeit krank, oder in den Ferien waren. Die Probe war quasi zu kurz und der Arbeitgeber kann darauf pochen, dass er die Probezeit ganz bekommt. Sonst ist jede Verlängerung - die über drei Monate geht - ungültig. Das Obligationenrecht hat dann Recht. Eine Probezeit-Verlängerung gilt nur, wenn darüber eine Vereinbarung getroffen wurde, schriftlich, mit Datum, Ort und Unterschrift.
Fristen im Arbeitsvertrag
Dort genannten Fristen - Z.B 4 Monate Probezeit - dürfen die Vorschriften im OR - Schweiz. Obligationenrecht - nie übersteigen. Dort steht dazu 3 Monate, also gelten die 4 Monate nicht. Das ist genau das gleiche, wenn z.B. für Lehrlinge steht 4 Wochen Ferien... im OR steht dazu 5 Wochen. Dann gilt immer das OR.
Krankheit
Wenn Sie länger als drei Tage krank sind, bitte unaufgefordert zum Arzt gehen und ein Zeugnis verlangen. Dann gibts keine Fragen und keine komischen Gefühle. Wenn Sie sich einfach nicht wohl fühlen und sich darum krank melden, sollten Sie sich fragen, obs am Job liegt. Wenn ja, bitte sofort einen neuen Job suchen. Z.B. auf hier, auf dem Stellenanzeiger.
Konkurrenzverbot
Da wird viel drüber gemunkelt und gerätselt. Fakt ist, dass so ein Konkurrenzverbot von der Firma kaum durchsetzbar ist. Das OR regelt / schlägt so ein Verbot, wenn klar wird, dass sie das Verbot in Ihrem beruflichen vorwärtskommen behindert. Heisst: Wenn Sie Kaminfeger sind, kann Ihnen Ihre Firma nicht verbieten, bei einer anderen Firma Kaminfeger zu werden, weil das ganz einfach ihr Beruf ist. Das Beispiel gilt so ziemlich für jeden Beruf. Wenn so ein Verbot, Klausel etc. in Ihrem Vertrag steht, können Sie das locker unterschreiben, weil das Verbot juristisch nicht durchsetzbar ist.
Ferien
Im Arbeitsvertrag werden die Ferien vereinbart. Doch die konkrete Wunschdaten sollte mit dem Arbeitgeber abgesprochen werden.
Überstunden
Es ist nicht selbstverständlich, dass die Überstunden immer ausbezahlt weden. Die einen Firmen geben auch für mehrere Überstunden einige Tage frei.
Kein Lohn bekommen
Das passiert leider immer wieder. Viele Betroffene sind derart geschockt, dass sie ganz vergessen, wie einfach sie das schnell regeln können. Gehen Sie sofort aufs Arbeitsgericht am Ort der Firma. Nix Anwalt, Nix Notar, Nix Kollege etc. Das Arbeitsgericht lädt Ihren Arbeitgeber innert wenigen Tagen vor und sichert die Zahlung Ihres Lohnes vor Ort. Wenn der Arbeitgeber muckt, riskiert er, dass seine Firma liquidiert wird. In 90% der Fälle bezahlt der säumige Arbeitgeber den Lohn bevor der Gerichtstermin kommt.
Kommentare, Inputs, Beiträge, Anmeldungen an Mail
Letzter Update: 26.4.2010

