Behördenmitglied KESB aus dem Berufsfeld Recht oder Soziale Arbeit (60 - 100 %)
Kanton Zug: Behördenmitglied KESB aus dem Berufsfeld Recht oder Soziale Arbeit (60 - 100 %)
Ihre neue Herausforderung per 1. Juli 2025 oder nach Vereinbarung, befristet auf ein Jahr als
Behördenmitglied KESB aus dem Berufsfeld Recht oder Soziale Arbeit (60 - 100 %)
Ihre neue Herausforderung per 1. Juli 2025 oder nach Vereinbarung, befristet auf ein Jahr als
Behördenmitglied KESB aus dem Berufsfeld Recht oder Soziale Arbeit (60 - 100 %)
Ihre neue Herausforderung per 1. Juli 2025 oder nach Vereinbarung, befristet auf ein Jahr als
Behördenmitglied KESB aus dem Berufsfeld Recht oder Soziale Arbeit (60 - 100 %)
Ihre Aufgaben
Leitung von Verfahren im Kindes- und Erwachsenenschutz Führen von Erstgesprächen Führen von Anhörungen und Durchführung von Haus- oder Klinikbesuchen Einzel- und Kollegialentscheide im Bereich Kindes- und Erwachsenenschutz Teilnahme in Fachgremien Zusammenarbeit mit Fachstellen, Institutionen und Gemeinden
Ihr Profil
Hochschulabschluss in Rechtswissenschaften oder Hochschul- bzw. Fachhochschulabschluss in Sozialer Arbeit Mehrjährige Berufserfahrung im Kindes- und Erwachsenenschutz Fundierte Kenntnisse in der Verfahrensleitung und im KESR Ausgeprägtes Verantwortungsbewusstsein, Entscheidungskraft und Belastbarkeit Empathie gegenüber Menschen in schwierigen Lebenssituationen Persönlichkeit mit Teamgeist und hohe Affinität für die interdisziplinäre Zusammenarbeit
Unser Angebot
Herausfordernde, interessante Tätigkeit in einem spannenden und sensiblen Umfeld Engagiertes Team mit breiter Berufserfahrung Attraktiver Arbeitsplatz an zentraler Lage und in SBB-Nähe Der Verantwortung entsprechende Anstellungsbedingungen und Entlöhnung
Interessiert?
Dann freuen wir uns auf Ihre Bewerbung bis 6. Juni 2025 via Bewerbungslink. Für weitere Auskünfte stehen Ihnen Michael Christen, Vizepräsident der KESB, 041 594 25 28, [email protected] oder Mario Häfliger, Amtsleiter und Präsident der KESB, 041 594 16 96, [email protected] gerne zur Verfügung.
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Ihr Arbeitsumfeld
Das Amt für Kindes- und Erwachsenenschutz des Kantons Zug (KES) hat die Aufgabe, den Schutz von Kindern und Erwachsenen im Rahmen der Vorgaben des schweizerischen Zivilgesetzbuches sicher zu stellen. Das KES besteht aus der KESB Behörde sowie den Abteilungen Abklärungsdienst, Rechtsdienst, Zentrale Dienste/Revisorat/priMa Fachstelle und Mandatszent-rum. Das KES ist der Direktion des Innern des Kantons Zug angegliedert.
Ihr Arbeitsort
Kanton Zug als Arbeitgeber
Zug ist ein liebens- und lebenswerter Kanton mit starker Wirtschaft, gutem Bildungsangebot, breitem Kulturschaffen und schöner Landschaft. Auch als Arbeitgeberin ist die Zuger Verwaltung sehr beliebt. Die Tätigkeitsgebiete der sieben Direktionen und rund 50 Ämter sind vielfältig. Die Kantonale Verwaltung zählt zu einer der grössten Arbeitgeberinnen des Kantons. Sie erbringt Dienstleistungen für ihre Einwohnerinnen und Einwohner sowie die ansässigen Unternehmen, die von Sicherheit über Gesundheit, Umwelt und Soziales reichen. Entsprechend vielseitig sind die Aufgaben und Arbeitsfelder unserer Mitarbeitenden. Lernende und Praktikantinnen und Praktikanten sind bei der Kantonalen Verwaltung ebenfalls willkommen, um erste Berufserfahrungen zu sammeln.
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